Ein internes Regierungsdokument, das eigentlich niemand sehen sollte, hat in der Sozialrechts-Community für Aufruhr gesorgt: 108 Seiten, 70 Kürzungsvorschläge, 8,6 Milliarden Euro Einsparpotenzial — und mittendrin ein Vorschlag, der zehntausende Familien mit autistischen Kindern in Deutschland direkt treffen würde.

Auf den Punkt

Worum es geht und warum es Familien angeht

  • Der Paritätische Gesamtverband hat das Arbeitspapier einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe am 16.
  • Der schwerste Einzelvorschlag: die vollständige Streichung des individuellen Rechtsanspruchs auf Schulbegleitung.
  • Aktuell können rund 300.000 Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung in Deutschland auf Basis des SGB VIII oder SGB IX einen individuellen Rechtsanspruch auf eine Schulbegleitperson geltend machen.
108 Seiten
Arbeitspapier
70 Vorschläge
im Gesamtpaket
16. April 2026
Veröffentlicht

Aktuell können rund 300.000 Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung in Deutschland auf Basis des SGB VIII oder SGB IX einen individuellen Rechtsanspruch auf eine Schulbegleitperson geltend machen. Die monatlichen Kosten — zwischen 1.600 und 3.500 Euro pro Kind — trägt je nach Behinderungsart das Jugendamt oder der Eingliederungshilfeträger. Bundesweit sind die Ausgaben von 861 Millionen Euro (2016) auf 3,24 Milliarden Euro (2024) gestiegen — ein Plus von 276 Prozent in acht Jahren. Genau diese Kostendynamik hat Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände auf den Plan gerufen. Das Arbeitspapier schlägt vor: künftig sollen Schulen die Unterstützung für Kinder mit Behinderung „aus eigenen Mitteln“ finanzieren — ohne ergänzende Eingliederungshilfe. Einsparziel allein für die Schulbegleitung: drei Milliarden Euro.

Was das in der Praxis bedeuten würde, ist für Eltern autistischer Kinder unmittelbar greifbar. Eine Schulbegleitperson ist für viele Kinder nicht eine komfortable Zusatzleistung, sondern die Bedingung dafür, dass Schule überhaupt funktioniert: jemand, der in der Pause vermittelt, der in der Cafeteria begleitet, der bei sensorischer Überlastung eingreift, der die Kommunikation mit Lehrern überbrückt. Fällt dieses individuelle Recht weg und wird stattdessen auf Pooling gesetzt — also eine Person für mehrere Kinder — kollidiert das mit dem, was Fachleute für Autismus als therapeutisch notwendig bezeichnen: Kontinuität, Verlässlichkeit, eine vertraute Bezugsperson. Der Deutsche Landkreistag und Bayern haben bereits 2025 mit Pooling-Modellen experimentiert. Fachverbände haben diese Entwicklung für Kinder im Autismus-Spektrum klar abgelehnt.

Wer das Dokument verfasst hat — und wer nicht dabei war

Das Arbeitspapier stammt aus einem Abstimmungsprozess, der im Kanzleramt initiiert wurde. In der Arbeitsgruppe saßen Vertreter von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Was auffällt: Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen waren an keiner Stelle beteiligt. Das ist kein Zufall — es ist Methode. Nur durch das Durchstechen des Dokuments an den Paritätischen wurde die Öffentlichkeit überhaupt informiert.

Die Reaktionen der Verbände waren entsprechend scharf:

  • Dr. Joachim Rock (Paritätischer Gesamtverband): Die Pläne seien „ein Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe sind“ — und das alles in einer Debatte, die heimlich geführt werde.
  • Uwe Martin Fichtmüller (ASB, Hauptgeschäftsführer): Das Bündnis Wohlfahrtspflege warnte vor einer „Demontage des Sozialstaates“.
  • Ulla Schmidt (Lebenshilfe-Bundesvorsitzende, frühere Bundesgesundheitsministerin): „Ohne diese Leistung können Menschen mit Behinderung nicht teilhaben.“
  • AWO-Präsident: Die Vorschläge seien „sozialpolitisch zutiefst verantwortungslos“.
  • Grünen-Bundesvorsitzende Franziska Brantner: „Sparpolitik auf dem Rücken von Kindern und Familien.“
  • Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer: „Frontalangriff auf Inklusion und Kinderrechte.“
  • Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek: Die Liste sei „beschämend“.

Völkerrechtlicher Maßstab: UN-Behindertenrechtskonvention

Was die Verbände besonders hervorheben: Mehrere Vorschläge des Papiers widersprechen direkt internationalem Menschenrecht. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 ratifiziert. Sie verpflichtet den Staat zu inklusiver Bildung und zur angemessenen Unterstützung. Die vollständige Streichung eines individuellen Rechtsanspruchs zugunsten einer undifferenzierten Finanzierung über Schuletats wäre nach Einschätzung von Sozialrechtlern mit Artikel 24 UN-BRK kaum vereinbar. Ebenso berührt ist die UN-Kinderrechtskonvention. Der Paritätische hat dies explizit benannt — bisher ohne politische Konsequenz.

Was wir über den Zeitplan wissen

Das Arbeitspapier ist auf den 25. März 2026 datiert, wurde aber erst durch die Veröffentlichung des Paritätischen am 16. April publik. Es handelt sich aktuell noch um kein Gesetz, keinen Referentenentwurf und keinen Kabinettsbeschluss. Es ist ein Arbeitsdokument einer Arbeitsgruppe — aber Arbeitsdokumente dieser Art werden nicht zum Spaß geschrieben. Die Arbeitsgruppe könnte ihre Ergebnisse bis Sommer 2026 präsentieren. Welche der 70+ Vorschläge in Gesetzgebungsverfahren münden, ist noch offen.

Was Familien jetzt konkret tun können: Die Lebenshilfe hat eine Petition gestartet, die bis zum 25. Mai 2026 mindestens 30.000 Unterschriften sammeln soll. Parallel laufen bereits parlamentarische Anfragen von Grünen und Linken. Elternverbände und Behindertenorganisationen haben zur Bündnisbildung aufgerufen. Für Familien, die aktuell einen Schulbegleitungs-Antrag stellen oder einen laufenden Bescheid haben, ändert sich zunächst nichts — der Rechtsanspruch gilt weiterhin. Aber das Drehbuch für seine Abschaffung liegt auf dem Tisch.

Die Situation für Berliner Familien mit autistischen Kindern

In Berlin befinden sich laut einer Erhebung des Berliner Senats (Mai 2024) bereits zwischen 2.300 und 2.800 Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf in einer Situation ohne vollständige, reguläre Beschulung. Die Lebenshilfe Berlin hat zum Welt-Autismus-Tag 2026 erneut auf diese Zahl hingewiesen und konkrete Maßnahmen eingefordert — einen Runden Tisch, belastbare Statistiken, zuverlässige Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe. Wenn der Rechtsanspruch auf Schulbegleitung fällt, würde diese Situation — die schon heute als Krise bezeichnet wird — dramatisch verschärft.

Was als nächstes zu beobachten ist

Mehrere Entwicklungen in den kommenden Wochen sind entscheidend: Schafft die Lebenshilfe-Petition 30.000 Unterschriften bis 25. Mai? Gibt es parlamentarische Anhörungen? Reagiert das Bundesfamilienministerium (Karin Prien, CDU) öffentlich auf die Vorwürfe? Welche Bundestagsfraktionen sperren sich — und welche unterstützen das Papier stillschweigend? Und: Wird das Thema in die öffentlichen Debatten rund um die Haushaltsbeschlüsse 2026/2027 einfließen? Das sind die Fäden, die es weiterzuverfolgen gilt.

Ohne diese Leistung können Menschen mit Behinderung nicht teilhaben.— Ulla Schmidt (Lebenshilfe-Bundesvorsitzende, frühere Bundesgesundheitsministerin)

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Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 22. April 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.

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