Was Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr konkret bewirkt hat: 2.847 Beratungen, 42 Wohnplätze, 7 Forschungsprojekte, 128.400 Menschen erreicht.
Wirkung ist für uns mehr als ein Wort. Sie zeigt sich in Familien, die nach einer Diagnose nicht allein gelassen werden. In Wohnplätzen, die selbstbestimmtes Leben ermöglichen. In Forschungsergebnissen, die direkt in Beratungsmaterial einfließen. Und in einem öffentlichen Bewusstsein, das sich, langsam aber messbar, verändert.
Diese Seite zeigt in Zahlen, Geschichten und Mittelverwendung, was die Autismus-Stiftung Kassel konkret erreicht und wie jede Spende, Zustiftung oder Testamentszuwendung dazu beiträgt. Wir berichten transparent und ehrlich. Über 80.000 Menschen besuchen unsere Website jedes Jahr und finden hier Informationen zu Diagnose, Beratung, Rechtsfragen und Unterstützungsangeboten. Auf unserer Einrichtungsübersicht sind mehr als 6.400 Einrichtungen für Menschen im Spektrum verzeichnet. Das sind keine Zahlen für Broschüren, das ist die Reichweite unserer Arbeit.
Die Stiftung wurde 2005 gegründet und steht unter der Aufsicht der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel. Unser Vorstand, heute unter der Leitung von Johannes Schatt, führt die Stiftung im Geist ihres Gründers Walter Wagner weiter.
Jede Spende hilft direkt und sofort.
Familien, Fachkräfte und Betroffene finden auf autismusstiftung.de verlässliche Informationen zu Autismus, Diagnostik, Recht und Unterstützung.
In unserer Einrichtungsübersicht finden Familien passende Anlaufstellen für Wohnen, Arbeit, Frühförderung und Beratung in ihrer Region.
Kostenfreie Beratungen zu Behindertentestament, Eingliederungshilfe, Wohnformen und rechtlichen Fragen, telefonisch, per Video oder vor Ort.
Jede Zustiftung erhöht das Kapital dauerhaft. Die Erträge daraus finanzieren Projekte, ohne dass der Grundstock angetastet wird.
Hinter jeder Zahl stehen Menschen. Diese drei Beispiele stehen stellvertretend für viele Familien, die unsere Angebote in unterschiedlichen Lebenssituationen genutzt haben.
Als ihr Sohn im Alter von sieben Jahren die Diagnose Autismus erhielt, war Familie Schreiber überwältigt. Über unsere Website fanden sie innerhalb weniger Minuten eine geeignete Frühförderstelle in ihrer Region sowie eine Beratungsstelle für Eltern. Ein Gespräch mit unserer Stiftung gab ihnen Orientierung zu Eingliederungshilfe und schulischer Unterstützung. Heute, vier Jahre später, ist ihr Sohn in einem inklusiven Bildungsangebot und die Familie begleitet uns als regelmäßige Spenderin.
Lisa, Mutter einer Tochter im Spektrum und berufstätig in Vollzeit, hatte kaum Zeit für Behördengänge und Rechtsberatungen. Sie lud unser kostenloses E-Book zur Vorsorgeplanung herunter und nahm an einem Online-Webinar teil. In drei klar strukturierten Schritten konnte sie die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen für sich und ihre Tochter regeln, ohne ihren Alltag umzuwerfen. Das Behindertentestament ist heute rechtssicher aufgesetzt.
Herr Wagner, 74, hat einen autistischen Enkel. In einem persönlichen Gespräch mit unserem Vorstand entschied er sich, eine Namenszustiftung einzurichten. Aus den jährlichen Erträgen werden Forschungsstipendien zu Frühdiagnostik finanziert. Sein Wunsch war klar: Sein Enkel soll in einer besser informierten Welt aufwachsen. Die Zustiftung ist sein Beitrag dazu, auch wenn er nicht mehr da ist, um das zu sehen.
Als Stifterin oder Stifter begleiten wir Sie persönlich, von der ersten Überlegung bis zur konkreten Einrichtung.
Transparenz ist keine Option, sondern eine Pflicht. Wir machen offen, wofür Spenden- und Stiftungsmittel eingesetzt werden. Die folgende Aufteilung entspricht der tatsächlichen Verwendung im vergangenen Geschäftsjahr und ist durch unsere Wirtschaftsprüfung bestätigt.
Der größte Mittelblock. Er finanziert kostenfreie strukturelle Orientierung zu Behindertentestament, Zustiftung und der Rolle der Stiftung in Ihrer Vorsorge. Familien können uns telefonisch, per Video oder vor Ort erreichen. Wir zeigen Wege zu spezialisierten Anwältinnen, Anwälten, Notaren und Beratungsstellen. Dieser Bereich trägt am direktesten zur Entlastung von Familien bei.
Förderung neuer Wohnplätze in inklusiven Wohnformen und Finanzierung anwendungsnaher Studien zu Frühförderung, Diagnostik und Lebensqualität. Beide Bereiche verstärken sich gegenseitig: Forschungsergebnisse fließen direkt in Wohnkonzepte ein. Jeder geförderte Wohnplatz ist ein konkretes Ergebnis dieser Investition.
Verständliche Informationsmaterialien, Webinare, Pressearbeit und der Betrieb der Stiftung. Unsere Verwaltungsquote liegt bei rund 8 Prozent, deutlich unter dem Branchendurchschnitt vergleichbarer Stiftungen. Der Rest des Aufklärungsbudgets fließt direkt in sichtbare Angebote wie diese Website, unsere Einrichtungsübersicht und unsere Publikationen.
Möchten Sie wissen, was aus Ihrer konkreten Spende wird? Ab 500 Euro Jahresspende erhalten Sie auf Wunsch einen persönlichen Wirkungsbrief. Bei Zustiftungen ab 25.000 Euro vereinbaren wir ein jährliches Gespräch, in dem wir die durch Ihre Erträge ermöglichten Projekte konkret darstellen.
Eine Stiftung ist keine Gesellschaft, die Gewinne ausschüttet, und keine Spendenorganisation, die Einnahmen in Ausgaben umwandelt. Sie ist ein dauerhaftes Konstrukt, dessen Kapital erhalten bleibt und dessen Erträge dem Satzungszweck dienen.
Das Grundkapital der Autismus-Stiftung wurde durch Walter Wagner und spätere Zustiftungen aufgebaut. Es wird nicht für laufende Projekte verbraucht. Stattdessen werden die jährlichen Erträge, also Zinsen, Dividenden und Anlagerenditen, für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt. Wer zustiftet, erhöht das Kapital dauerhaft. Auch nach Jahrzehnten wirken diese Beträge, weil das Kapital selbst nie endet. Das ist der fundamentale Unterschied zu einer einmaligen Spende.
Die Autismus-Stiftung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel. Wir sind verpflichtet, jährlich Rechenschaft abzulegen, unsere Vermögensverwaltung offenzulegen und nachzuweisen, dass Mittel satzungskonform verwendet werden. Zusätzlich prüft ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen unsere Jahresrechnung. Diese doppelte Kontrolle, staatlich und privat, schützt das Vertrauen unserer Stifterinnen, Stifter und Spender.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Beitrag langfristig wirkt, sprechen Sie mit uns. Auf unserer Seite Zustiftung und auf Stifter werden erklären wir alle Schritte im Detail.
Die Autismus-Stiftung ist finanziell stabil und wirtschaftet nachhaltig. Unsere Kapitalanlagen erzielten in 2025 eine durchschnittliche Rendite von rund 5,5 Prozent. Wir sind bis 31. Dezember 2029 von der Körperschaftsteuer befreit und werden regelmäßig durch einen ehrenamtlichen Kassenprüfer geprüft. Der Vorstand wurde für das Kalenderjahr 2025 einstimmig entlastet.
Unser Anlagegrundsatz: sicherheitsorientiert, ausschüttend, langfristig. Erträge fließen direkt in die satzungsgemäße Förderung. Ein Teil der freien Mittel ist aktuell in Festgeldern angelegt, die uns auch bei niedrigen Marktzinsen Planungssicherheit für die kommenden Jahre geben.
Anerkannt gemeinnützig, aufsichtsführend das Regierungspräsidium Kassel.
Jährliche Kassenprüfung durch ehrenamtlichen Kassenprüfer, jährliche Entlastung durch den Stiftungsrat.
Zuwendungsbestätigung ab 301 Euro, körperschaftsteuerbefreit bis Ende 2029.
Unsere Förderungen fließen in Projekte, die den Alltag autistischer Menschen und ihrer Familien konkret verbessern. Wir haben uns bewusst für eine langfristige Bindung an wenige Partner entschieden, statt kurzfristig zu verteilen. Das schafft Verlässlichkeit auf beiden Seiten.
Wohnstätte für Menschen mit Autismus in Borken. Wir unterstützen die Einrichtung seit vielen Jahren und tragen zur Absicherung der Betreuungsqualität bei.
Regelmäßiges Freizeit- und Begegnungsangebot für Menschen im Autismus-Spektrum in Kassel. Ein Herzensanliegen unseres Stiftungsgründers Walter Wagner.
Beratungs- und Informationsangebot am Autismus-Therapie- und Beratungszentrum Hessen. Erste Anlaufstelle für viele Familien in Nordhessen.
Zusätzlich unterstützen wir kleinere Einzelanfragen aus der Region: Freizeitmaßnahmen, Ausflüge, Anschaffungen für Therapiezentren und Zuschüsse für Familien in besonderen Lebenslagen. Der Umfang orientiert sich am konkreten Bedarf.
Wir kombinieren quantitative Kennzahlen (Anzahl Beratungen, geförderte Wohnplätze, Websitebesuche, Einrichtungsverzeichnis) mit qualitativen Indikatoren wie Rückmeldungen, Fallstudien und Verlaufsbeobachtungen in geförderten Projekten. Unsere Methodik und die Datenquellen sind im jährlichen Wirkungsbericht dokumentiert, der auf Anfrage zur Verfügung steht.
Wir veröffentlichen jährlich Wirkungs- und Finanzbericht, lassen unsere Jahresrechnung von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfung prüfen und unterliegen der Aufsicht des Regierungspräsidiums Kassel. Für laufende Spenden stellen wir Ihnen jederzeit eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigung aus.
Ihr Vermächtnis oder Ihre Erbeinsetzung wird nach Ihrem Tod von uns sorgfältig und in Ihrem Sinne abgewickelt. Das Kapital fließt in das Stiftungsvermögen ein und wirkt dauerhaft. Wir informieren Sie gerne vorab über den Ablauf, damit keine Unsicherheiten entstehen. Mehr dazu auf unserer Seite zum Gemeinnützigen Testament.
Ja. Ab 500 Euro Jahresspende erhalten Sie auf Wunsch einen persönlichen Wirkungsbrief. Bei Zustiftungen ab 25.000 Euro vereinbaren wir ein jährliches Gespräch, in dem wir die durch Ihre Erträge ermöglichten Projekte konkret darstellen und belegen. Für Namenszustiftungen berichten wir regelmäßig und persönlich.
In unserer Einrichtungsübersicht sind über 6.400 Einrichtungen in ganz Deutschland verzeichnet. Wohneinrichtungen, Frühförderstellen, Beratungsstellen, Werkstätten und Schule. Filtert nach Region, Zielgruppe und Angebot. Das Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert.
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Wie wir arbeiten. Mehr erfahren →
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