> Das ist eine Katastrophe. Viele Kinder kommen ohne ihre vertrauten Begleiter gar nicht zurecht. > — Elternvertreterin der Helene-Schoettle-Schule, Stuttgart (Februar 2026)
Worum es geht und warum es Familien angeht
- Die Stuttgart-Krise — Am 4. Februar 2026 kündigte die Stadt Stuttgart den ASB-Schulbegleitungsvertrag per Fax; 144 Kinder standen am nächsten Morgen ohne vertraute Begleitung da.
- KJHSRG macht das zur Regel — Das geplante Bundesgesetz ersetzt individuelle Rechtsansprüche durch Pooling-Infrastruktur — fällt ein Träger weg, gibt es keinen Individualanspruch mehr.
- 70.000+ Unterschriften — Die Lebenshilfe-Petition hat das Quorum mehr als verdoppelt; Bundestag-Anhörung ist garantiert, Frist läuft bis 25. Mai 2026.
Auf den Punkt:
- Die Stuttgart-Krise — Am 4. Februar 2026 kündigte die Stadt Stuttgart den ASB-Schulbegleitungsvertrag per Fax; 144 Kinder standen am nächsten Morgen ohne vertraute Begleitung da.
- KJHSRG macht das zur Regel — Das geplante Bundesgesetz ersetzt individuelle Rechtsansprüche durch Pooling-Infrastruktur — fällt ein Träger weg, gibt es keinen Individualanspruch mehr.
- 70.000+ Unterschriften — Die Lebenshilfe-Petition hat das Quorum mehr als verdoppelt; Bundestag-Anhörung ist garantiert, Frist läuft bis 25. Mai 2026.
Stat-Highlights:
- 144 | Kinder über Nacht ohne Schulbegleitung | An vier Förderschulen in Baden-Württemberg ist die Eingliederungshilfe ohne Vorlauf gestrichen worden. Eltern erfuhren am Vorabend des Schultages, dass ihre Kinder am nächsten Morgen allein im Klassenzimmer sitzen würden.
- 61 | Kinder allein an der Helene-Schoettle-Schule | An dieser Stuttgarter Schule für geistige Entwicklung ist mehr als ein Drittel des Jahrgangs ohne Begleitung. Pädagogisch tragfähiger Unterricht ist damit faktisch nicht mehr möglich.
- 70.000+ | Unterschriften gegen das KJHSRG | Die Online-Petition gegen das geplante Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetz hat über 70.000 Unterzeichner:innen. Es ist die größte zivilgesellschaftliche Reaktion auf eine Sozialgesetzreform seit Jahren.
- 25.05.2026 | Petitions-Deadline Bundestag | Bis zu diesem Datum entscheidet der Petitionsausschuss über eine öffentliche Anhörung. Die nötigen 50.000 Mitzeichnungen sind seit 28.04. überschritten, der Eintrag in die Tagesordnung steht aber aus.
Pull-Quote:
> Das ist eine Katastrophe. Viele Kinder kommen ohne ihre vertrauten Begleiter gar nicht zurecht. > — Elternvertreterin der Helene-Schoettle-Schule, Stuttgart (Februar 2026)
Am 4. Februar 2026 schickte die Stadtverwaltung Stuttgart um 13:30 Uhr ein Fax an den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB): Kündigung des Schulbegleitungsvertrags, fristlos, mit sofortiger Wirkung. Am nächsten Morgen standen 144 Kinder vor dem Nichts — kein vertrautes Gesicht, kein bekannter Ablauf, keine Unterstützung. Viele dieser Kinder haben Autismus-Spektrum-Störungen und sind auf genau diese Verlässlichkeit angewiesen. Was in Stuttgart passierte, ist keine Einzelfall-Katastrophe. Es ist ein Vorgeschmack darauf, was bundesweit zur Norm werden könnte, wenn das 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) in Kraft tritt — und der Kabinettsbeschluss steht nach aktuellem Stand noch im Mai 2026 bevor.
Wenn der Vertrag endet, endet die Begleitung
Der Grund für die Stuttgarter Krise war zunächst banal: ein Streit um Geld. Die Stadt schuldete dem ASB nach dessen eigenen Angaben rund 5 Millionen Euro, davon 1,3 Millionen Euro seit September 2025. Als der ASB im August 2025 Unterlagen zur Abrechnung eingereicht hatte, blieb die städtische Reaktion monatelang aus — bis zu jenem Fax im Februar. Die Folgen waren unmittelbar: 61 Kinder der Helene-Schoettle-Schule für Kinder mit Behinderungen waren am härtesten betroffen. Rund 20 weitere waren Inklusionskinder in Regelschulen. 150 ASB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter standen ohne Einsatz da.
Eine Elternvertreterin der Helene-Schoettle-Schule beschrieb die Situation als „eine Katastrophe“: Viele Kinder könnten ohne ihre vertrauten Begleiterinnen und Begleiter nicht zurechtkommen — sie reagierten aggressiv, verweigerten sich, dekompensieren. Für autistische Kinder, deren Alltag auf Vorhersehbarkeit und Routine aufgebaut ist, ist ein plötzlicher Wechsel der Begleitperson nicht nur unangenehm. Er kann eine ernste Krise auslösen.
Die Stadt Stuttgart erklärte, sie sei „gezwungen“ gewesen, den Vertrag aus „vertragsrechtlichen Gründen“ zu kündigen, und versprach, bis zum 9. Februar eine verlässliche Notversorgung sicherzustellen. Wie schnell das gelang und wie viele Kinder tatsächlich zeitnah neue Begleitung erhielten, blieb für Eltern zunächst unklar.
Das KJHSRG: Wenn „Infrastruktur“ das Individuum ersetzt
Genau hier liegt die strukturelle Verbindung zum geplanten Bundesgesetz. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) legte am 23. März 2026 den Referentenentwurf für das 1. KJHSRG vor. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2028 Kinder mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vollständig unter das Dach der Jugendhilfe (SGB VIII) bringen — rund 275.000 Minderjährige, darunter 80.000 Kinder mit Schulbegleitung.
Der entscheidende Systemwechsel: Statt eines individuellen Rechtsanspruchs auf Schulbegleitung sollen Kinder künftig auf „infrastrukturelle Bildungsassistenz“ verwiesen werden — Poolangebote, die mehrere Kinder gleichzeitig betreuen. Die Lebenshilfe bringt es auf den Punkt: „Wer eine Eins-zu-eins-Begleitung braucht, bekommt eine Drei-zu-eins-Lösung.“
Was für Kinder mit kognitiven Einschränkungen schon schwierig ist, ist für viele autistische Kinder schlicht inkompatibel. Pooling setzt voraus, dass ein Kind auf unbekannte Begleitpersonen reagiert, Ablenkungen toleriert und Routinen flexibel anpasst. Das ist bei vielen Autismus-Profilen der Kernbedarf — und genau das, was Pooling-Modelle strukturell nicht leisten können. Fachlich haben das die DGKJP sowie Autismus Deutschland e.V. klar benannt. Auch der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit warnt vor „Klauseln, die darauf abzielen, Regelangebote zu bevorzugen“ und befürchtet, dass Einzelfallhilfen dann grundsätzlich nicht mehr gewährt werden.
Die Stuttgarter Situation zeigt, was passiert, wenn der Begleitungsfaden reißt — und das durch eine administrative Entscheidung, nicht durch veränderte Bedarfe der Kinder. Das KJHSRG institutionalisiert genau dieses Muster: Der individuelle Anspruch wird durch den Infrastrukturvertrag ersetzt. Fällt der Träger weg — durch Insolvenz, Kündigung oder schlicht fehlende Kapazität — steht die Familie ohne Anspruchsgrundlage da.
70.000 Stimmen und eine Frist, die läuft
Die Reaktion der Zivilgesellschaft ist unmissverständlich. Die Lebenshilfe-Petition #195716 „Teilhabe ist Menschenrecht“ hatte nach gut zwei Wochen bereits über 70.000 Unterschriften gesammelt — mehr als doppelt so viel wie das für eine öffentliche Bundestag-Anhörung erforderliche Quorum von 30.000. Die Frist läuft noch bis zum 25. Mai 2026. Eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses ist damit garantiert, der genaue Termin aber noch nicht bekannt.
Bundesverbände, Gewerkschaften und Fachorganisationen haben sich positioniert: Die DGKJP warnte vor „doppelten Leistungskatalogen“ und unzureichenden Qualifikationsstandards. Der Paritätische Gesamtverband bezeichnete die Pläne als „Angriff auf Errungenschaften, die elementar für soziale Teilhabe sind“. Die AWO sprach von „zutiefst verantwortungslosem“ Handeln. Autismus Deutschland e.V. reichte am 16. April 2026 eine formale Stellungnahme ein.
Der Kabinettsbeschluss zum 1. KJHSRG ist nach aktuellem Stand noch im Mai 2026 zu erwarten — die Konsultationsfrist endete am 16. April. Danach folgt das Parlamentsverfahren. Die Phase, in der politischer Druck noch etwas bewirken kann, ist jetzt.
Was Familien jetzt konkret tun können
Solange das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, gilt der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung weiter. Aber die Stuttgarter Krise zeigt: Selbst bestehende Bescheide schützen nicht vor dem Zusammenbruch des Trägersystems. Konkrete Empfehlungen:
- Petition unterzeichnen: #195716 auf epetitionen.bundestag.de — bis 25. Mai 2026. Jede weitere Unterschrift verstärkt den Druck vor der öffentlichen Anhörung.
- Träger-Stabilität prüfen: Welche Organisation erbringt die Schulbegleitung Ihres Kindes? Gibt es Anzeichen für Finanzierungsprobleme?
- Notfallplan mit der Schule besprechen: Was passiert, wenn die Begleitperson kurzfristig ausfällt oder der Träger wechselt?
- Bescheid dokumentieren: Den aktuellen Schulbegleitungsbescheid sorgfältig aufbewahren; bei Änderungen sofort Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat).
Das politische Fenster schließt sich. Der Kabinettsbeschluss kann jederzeit im Mai kommen. Stuttgart war ein Unfall — das KJHSRG wäre ein System.
Das ist eine Katastrophe. Viele Kinder kommen ohne ihre vertrauten Begleiter gar nicht zurecht.— Elternvertreterin der Helene-Schoettle-Schule, Stuttgart (Februar 2026)
Verifizierte Belege
- Stuttgarter Nachrichten: Stadt Stuttgart kündigt ASB (Februar 2026)
- Lebenshilfe: Schon über 70.000 Unterschriften für Petition (29.04.2026)
- Lebenshilfe: Reform der Kinder- und Jugendhilfe
- DGKJP: Stellungnahme 1. KJHSRG
- gegen-hartz.de: SGB-VIII-Reform — Schulbegleitung wird neu verteilt
- kobinet-nachrichten: Stuttgart — Kinder ohne Schul-Assistenz
Petition unterzeichnen
Aktive Petition — Frist bis 25. Mai 2026.
Dieser Artikel wurde durch den Autismus Monitor der Autismus Stiftung Deutschland automatisch aus aktueller Forschungsliteratur und Quellenrecherche zusammengestellt. Alle Quellen sind direkt verlinkt und verifiziert. Veröffentlicht am 4. Mai 2026. Dieser Artikel ersetzt keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung.